öffnungszeiten |
Öffnungszeiten Mo-Fr 08:00-12:00 Di, Do 13:30-16:30
telefon |
top_Mieterlsite |
WOLI |
Überprüfen Sie in den ersten beiden Feldern (Eigentümer und Mieter) die richtige Schreibweise der Namen und korrigieren Sie diese gegebenenfalls. Bei Erstabrechnungen können diese Angaben eventuell fehlen und sind dann zu ergänzen.
Die Wohnungsnummer ist Ihre interne Bezeichung für die Mieteinheit (z. B. in Ihrem EDV-Programm zur Wohnungsverwaltung). Diese Information wird nur beim Datenträgeraustausch benötigt, ansonsten ist sie nur nachrichtlich und hilft Ihnen eventuell bei der Zuordnung der Daten.
Die Lage der Wohnung entspricht unserer Einteilung und kann eventuell von Ihrer Bezeichnung abweichen.
Werden Kosten nach Personen verteilt, so geben Sie in diesem Feld bitte die entsprechende Personenzahl ein, sonst kann das Feld leer bleiben.
Bedenken Sie dabei, dass der Verteilerschlüssel Personen für viele Kostenarten nicht zulässig ist und in der Praxis auch häufig Probleme auftreten, diesen Schlüssel festzulegen.
Besser ist in vielen Fällen, als Verteilschlüssel die Wohnfläche zu nehmen, da dies ein fester Wert ist.
In dem mittleren Feld können Sie die Miteigentumsanteile eintragen, sofern Sie als Verteilschlüssel benötigt werden.
In dem Feld MWST ist ein "J" anzugeben, wenn für den Mieter in der Abrechnung ein Ausweis der Mehrwertsteuer benötigt wird.
Für die Verteilung der Grundkosten wird üblicherweise die Wohn- oder Heizfläche herangezogen. Tragen Sie deshalb in die einzelnen Felder die entsprechenden Flächenangaben ein. Sind bei Ihnen keine Unterscheidungen zwischen Heiz-, Warmwasser- und Wohnfläche (Nebenkosten), so genügt die Angabe 1 x pro Nutzeinheit.
Das erste Feld Nutzungszeit ist in der Regel bereits mit dem Einzugsdatum des Nutzers laut (Miet-)Vertrag ausgefüllt. Wohnt der Eigentümer/Mieter bereits seit Beginn des Abrechnungszeitraumes in der Nutzeinheit, kann die Angabe auch entfallen.
Ist der Eigentümer /Mieter im Abrechnungszeitraum ausgezogen, tragen Sie das Vertragsende in dem zweiten Feld ein.
Sollen die geleisteten Vorauszahlungen der Eigentümer/Mieter mit den abgerechneten Kosten saldiert werden, werden die jeweiligen Gesamtvorauszahlungen für den Abrechnungszeitraum benötigt, andernfalls kann die Angabe entfallen.
Haben Sie getrennt Vorauszahlungen für Heizung und (kalte) Nebenkosten vereinbart, so tragen Sie im Bedarfsfall in den beiden Feldern die Gesamtbeträge für den Abrechnungszeitraum ein.
Haben Sie in der vorhergehenden Abrechnung bereits Vorauszahlungsbeträge angeben, so sind diese in der Regel bereits angedruckt und sind im Bedarfsfall nur zu korrigieren.
Haben Sie unter 4. ein Vertragsende eingegeben, so können Sie in den 3 darunterliegenden Leerzeilen den neuen Mieter anlegen. Dabei werden die gleichen Angaben benötigt, wie vorher beschrieben. Zeiträume, denen kein Mieter zugeordnet ist, betrachten wir generell als Leerstand.
Ist in einem Abrechnungszeitraum in der gleichen Nutzeinheit ein weiterer Mieterwechsel erfolgt, so fügen Sie diesen am Ende der Liste unter neue Hausbewohner an. Vergessen Sie dabei nicht, die laufende Nummer der Wohnung mit anzugeben.
Erfolgte mit dem Nutzerwechsel eine Zwischenablesung der Zählerstände, so fügen Sie diese den uns zu übersendenden Unterlagen bei. Informationen zu Formularen für die Zwischenablesung finden Sie hier.
pic_WOLI |