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Öffnungszeiten Mo-Fr 08:00-12:00 Di, Do 13:30-16:30
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Hier sind alle die Kostenarten aufgeführt, die Sie bei Vertragsabschluss mit uns vereinbart haben bzw. die in der letzten Abrechnung mit Kosten behaftet waren. Im Bedarfsfall können Sie hier weitere Kostenarten ergänzen.
Bei der Kostenart "Verbrauchskosten Kaltwasser" gibt es ein weiteres m³-Feld - tragen Sie hier den Gesamtverbrauch Kaltwasser gemäß Rechnung ein.
Tragen Sie in dieses Feld unbedingt das Rechnungsdatum ein.
Hier erfolgt die Angabe des Bruttorechnungsbetrages (inklusive Mehrwertsteuer).
In diesem Feld ist der Prozentsatz für die Mehrwertsteuer anzugeben. Dies Angabe kann entfallen, wenn für keinen Nutzer ein Mehrwertsteuerausweis notwendig ist.
Die am häufigsten verwendeten Umlageschlüssel sind im unteren Teil des Formblattes angegeben, bitte tragen Sie die jeweils gewünschte Schlüsselnummer hier ein.
Haben Sie in der vorhergehenden Abrechnung bereits diese Kostenposition verwendet, so ist auch der Umlageschlüssel bereits angedruckt.
Sollen einzelne Nutzer von einer Kostenart befreit werden, so tragen Sie hier die betreffende lfd. Nummer ein.
Die Spalte § 35a betrifft die haushaltsnahen Dienstleistungen. Sind bei einzelnen Nebenkostenpositionen die Voraussetzungen erfüllt, um die Abzugsfähigkeit zu gewährleisten, so kennzeichnen Sie dies wie folgt:
Ein "X" bedeutet, die Position ist als haushaltsnahe Dienstleistung einzustufen und der gesamte Rechnungsbetrag soll dabei berücksichtigt werden.
Ein %-Satz gibt an, dass nur dieser Anteil als haushaltsnahe Dienstleistung zu berücksichtigen ist.
Bitte kreuzen Sie bei der MWST "JA" ein, wenn die Beträge wie üblich als Bruttobetrag eingetragen wurden.
Die Kosten für die Abrechnung der Hausnebenkosten sind nach geltender Rechtssprechung im Wohnungsbereich nicht umlagefähig, deshalb ist hier in der Regel "NEIN" anzukreuzen.
Sollen auf den Abrechnungen für Ihre Mieter neue Vorauszahlungsbeträge auf Basis der angefallenen Kosten ausgewiesen werden, dann hier bitte ebenfalls "JA" ankreuzen.
Hinweise zu den Punkten Nutzerwechselkosten und Eichgültigkeit der Messgeräte finden Sie bei den Heizkosten unter 4.5 und 4.6
Vergessen Sie nicht, Ihre Angaben durch Unterschrift zu bestätigen!
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