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PC Eingabe Heizkosten
Messgeräteservice
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Messgeräte

Wasser- und Wärmezähler unterliegen dem Eichgesetz und müssen regelmäßig gewechselt werden. Man spricht zwar hier häufig auch von Nacheichung, in der Praxis werden diese Zählerarten jedoch derzeit generell vor Ort ausgetauscht.

 

Um Sie von der Einhaltung dieser Austauschpflichten und den regelmäßig anfallenden Austauschkosten für die Zähler zu entlasten, empfiehlt sich der Abschluss eines Mietservicevertrages.

 

Dabei installiert Ihr Installateur die benötigten Zähler mit der aktuellen Messtechnik, die Kosten werden jedoch anteilig jährlich erhoben. Auch eventuelle Geräteausfälle sind darüber mit abgesichert und vermeiden so zusätzlichen Aufwand bei Ihnen. 

Vorteile einer solchen Lösung sind, dass neben der Entlastung von lästigen Routineaufgaben auch die Gerätekosten für Sie genau kalkulierbar sind und unter Beachtung der Gesetzlichkeiten in die Abrechnungen mit einfließen können.

 

Werden für die Wärmeverteilung Messgeräte benötigt, die am Heizkörper montiert werden (Heizkostenverteiler), so werden diese in der Regel durch uns montiert, da dies nur in Ausnahmefällen über Installationsfirmen angeboten wird.

MIetvertrag

 

B300_Miete
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Heizkosten

Zählermiete (Heizkostenverordnung § 4)

  1. Der Gebäudeeigentümer hat den anteiligen Verbrauch der Nutzer an Wärme und Warmwasser zu erfassen.
  2. Er hat dazu die Räume mit Aus- stattungen zur Verbrauchser-fassung zu versehen; die Nutzer haben dies zu dulden. Will der Gebäudeeigentümer die Aus-stattung zur Verbrauchserfas-sung mieten oder durch eine andere Art der Gebrauchsüber-lassung beschaffen, so hat er dies den Nutzern vorher unter Anga-be der dadurch entstehenden Kosten mitzuteilen ...
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