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Messgeräteservice |
Wasser- und Wärmezähler unterliegen dem Eichgesetz und müssen regelmäßig gewechselt werden. Man spricht zwar hier häufig auch von Nacheichung, in der Praxis werden diese Zählerarten jedoch derzeit generell vor Ort ausgetauscht.
Um Sie von der Einhaltung dieser Austauschpflichten und den regelmäßig anfallenden Austauschkosten für die Zähler zu entlasten, empfiehlt sich der Abschluss eines Mietservicevertrages.
Dabei installiert Ihr Installateur die benötigten Zähler mit der aktuellen Messtechnik, die Kosten werden jedoch anteilig jährlich erhoben. Auch eventuelle Geräteausfälle sind darüber mit abgesichert und vermeiden so zusätzlichen Aufwand bei Ihnen.
Vorteile einer solchen Lösung sind, dass neben der Entlastung von lästigen Routineaufgaben auch die Gerätekosten für Sie genau kalkulierbar sind und unter Beachtung der Gesetzlichkeiten in die Abrechnungen mit einfließen können.
Werden für die Wärmeverteilung Messgeräte benötigt, die am Heizkörper montiert werden (Heizkostenverteiler), so werden diese in der Regel durch uns montiert, da dies nur in Ausnahmefällen über Installationsfirmen angeboten wird.
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