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Die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001) wurde in den letzten Jahren mehrfach novelliert (zuletzt 2018). Neben niedrigeren Werten für die Schwermetallbelastung von Trinkwasser (z. B. Blei) wurde auch eine Überprüfungspflicht von Warmwasseranlagen auf Legionellen vorgeschrieben. Betroffen sind alle "Großanlagen" (vgl. hierzu DVGW W551), in denen mindestens eins der nachfolgenden Kriterien erfüllt ist:
Ein- und Zweifamilienhäuser fallen generell nicht unter "Großanlagen" unabhängig vom Speicher- und Rohrleitungsvolumen. Kommt es in der "Großanlage" zu einer Verneblung des Warmwassers - z. B. durch Dusche oder Badewannenbrause - ist in der Regel in Wohngebäuden aller 3 Jahre eine Untersuchung auf Legionellen durchzuführen. Die Erstbeprobung musste bis zum 31.12.2013 erfolgen.
Die systemische Untersuchung erfolgt an folgenden Stellen:
Für die Probenahmestellen am Speicher müssen spezielle Probenahmeventile installiert sein, die thermisch desinfiziert werden können. Die Probenahmen am Ende des jeweiligen Stranges erfolgen in der Regel an den Zapfstellen der betreffenden Wohnungen. In Wohnanlagen mit sehr vielen Steigsträngen kann aus Kostengründen die Festlegung der Probenahmestellen durch hygienisch-technisch kompetentes Personal (z. B. technische Inspektionsstellen, Fachplaner oder Installateurbetriebe mit nachgewiesener Qualifikation) getroffen werden. Primär sind die Bereiche zu berücksichtigen, in denen das Wasser zum Duschen entnommen wird (siehe hierzu auch Empfehlung des Umweltbundesamtes vom 18.12.2018).
Die Proben müssen am gleichen Tag genommen und in das Labor übersandt werden. Ist die Beprobung aller Stränge an einem Tag nicht möglich, so ist bei dem Nachtermin der Warmwasserspeicher nochmals zu beproben.
Die Probenahme und die Untersuchung auf Legionellen muss in einem zugelassenen und vom jeweiligen Bundesland gelisteten Labor analysiert werden. Bei einer Überschreitung des technischen Maßnahmewertes von 100 KBE/ml (KBE = koloniebildende Einheiten) erfolgt eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt durch das untersuchende Labor. Vom Eigentümer ist eine Gefährdungsanalyse von einem zertifizierten, unabhängigen Fachbetrieb (z. B. Zertifikat nach VDI 6023 Kategorie A) erstellen zu lassen (siehe auch Empfehlung des Umweltbundesamtes vom 14.12.2012) und gegebenenfalls eine Sanierung des Warmwassersystems vorzunehmen. Die Nutzer sind über die jeweiligen Untersuchungsergebnisse zu unterrichten.
Werden Überschreitungen des technischen Maßnahmenwertes festgestellt, müssen nach erfolgter Sanierung der Anlage (z. B. technische Maßnahmen, thermische Desinfektion etc.) unter anderem Nachuntersuchungen auf Legionellen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Anlage ordnungsgemäß funktioniert. Dazu müssen u. a. zwingend an den Stellen, wo eine Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes festgestellt wurde, Proben genommen werden.
Nach dem Arbeitsblatt des DVGW 551 sind nach Sanierung bzw. Desinfektion dazu zwei Nachproben im vierteljährlichen Abstand und zwei Nachuntersuchungen im jährlichen Abstand erforderlich. Sind bei den jährlichen Untersuchungen in drei aufeinanderfolgenden Jahren keine Beanstandungen festgestellt worden, so kann das Gesundheitsamt auch längere Untersuchungsintervalle von bis zu drei Jahren festlegen.
Neben der Anlagentechnik spielt auch das Nutzungsverhalten der Bewohner eine entscheidende Rolle. Nicht oder selten genutzte Zapfstellen sind ideale Orte für Legionellenwachstum. Nicht umsonst schreibt deshalb der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) in seinem Informationsblatt zur Trinkwasser-Installation twin Nr. 09 „Fehlender Wasseraustausch in nicht genutzten Trinkwasserleitungen (Stagnation) ist unbedingt zu vermeiden, da die Gefahr einer mikrobiologischen Verunreinigung besteht (z. B. Gäste-WC, Außenzapfstellen).“ Bereits bei einer Stagnationsdauer von 7 Tagen wird ein vollständiger Wasseraustausch empfohlen. In der VDI 6023 Hygiene in Trinkwasser-Installationen ist festgelegt, dass bei einem bestimmungsgemäßen Betrieb der Trinkwasser-Anlage sichergestellt sein muss, dass ein Wasseraustausch durch Entnahme mindestens innerhalb von 72 h stattfindet (siehe dazu auch DIN EN 806-5 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Betrieb und Wartung).
Gesundes, unbedenkliches Wasser dient vor allem dem Gesundheitsschutz der Bewohner. Es ist deswegen wichtig und in eigenen Interesse der Bewohner
Die Einhaltung der Fristen und Untersuchungsergebnisse bei Überschreitungen werden im Regelfall durch das Gesundheitsamt überwacht. Versäumte Legionellenuntersuchungen oder missachtete Informationspflichten nach einem Befall können mit hohen Bußgeldern bestraft werden.
Wir führen Probenahmen als externe Probenehmer im Auftrag eines zertifizierten Labors durch. Haben Sie Fragen zum Thema - rufen Sie uns an!
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