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Montageservice

Wasser- und Wärmezähler unterliegen dem Eichgesetz und müssen regelmäßig gewechselt werden. Man spricht zwar hier häufig auch von Nacheichung, in der Praxis werden diese Zählerarten jedoch derzeit generell vor Ort ausgetauscht. In der Regel macht dies Ihr Installateur - er kann Ihnen auch in Zusammenarbeit mit der Fa. allmess die Anmietung von Zählern anbieten.

 

Die Zählermiete entlastet den Gebäudeeigentümer von der lästigen Pflicht der Überwachung der Eichfristen und ermöglicht gleichtzeitig unter Beachtung von § 4 der Heizkostenverordnung, dass die Zählerkosten bei Anmietung im Rahmen der Abrechnung auf die beteiligten Nutzer umgelegt werden können. 

 

Sollte Ihr Installteur aus Kapazitätsgründen diese Dienstleistung nicht bieten können, stehen wir im Rahmen unseres Sercvicebereichs zur Verfügung.

 

Rauchwarnmelder sind in Neubauten inzwischen in allen Bundesländern Pflicht, mit Ausnahme von Sachsen auch in Bestandsbauten. Unsere Monteure sind alle als Fachkraft für Rauchwarnmelder ausgebildet. Wir montieren ferninspizierbare Rauchwarnmelder (Bauart C nach DIN 14676), die per Funk gewartet werden können. Damit entfällt für die Prüfung der Geräte der Zutritt zur Nutzeinheit.  

 

Inbetriebnahmen

Mit Inkrafttreten der neuen Heizkostenverordnung im Dezember 2021 dürfen nur noch fernauslesbare Zähler eingesetzt werden. In der Regel erfolgt die Inbetriebnahme der Funkzähler nicht durch das Handwerk. Für das allmess-Funksystem bieten wir die Einrichtung eines fixed net Netzwerkes an.  Danach erhalten Sie die Zählerstände per E-Mail oder sie können in einem Portal abgerufen werden.

 

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fixed net
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