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Energieausweis
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Energieausweis

Welche Arten von Energieausweisen gibt es?

Prinzipiell unterscheidet man 2 Arten - den bedarfs- und den verbrauchsbasierten Ausweis. Bei dem bedarfsbasierten wird rechnerisch ermittelt, welche Energiemenge für die Beheizung des Gebäudes in Abhängigkeit von der eingesetzten Technik und den verwendeten Baumaterialien notwendig ist. Für neu zu errichtende Objekte ist diese Ausweisform bereits seit der EnEV 2002 mit der Erstellung der Bauunterlagen vorzulegen. Der verbrauchsbasierte Ausweis  ermittelt den Energieverbrauchskennwert des Gebäudes anhand des tatsächlichen Verbrauches - in der Regel nach der Energiemenge, welche in der jährlichen Heizkostenabrechnung eingeflossen ist. Um nutzungsbedingte Einflüsse zu minimieren, sind dabei die Werte von 3 aufeinanderfolgenden Abrechnungszyklen zu berücksichtigen.

Wo bekomme ich einen Energieausweis?

Prinzipiell kann jeder, der eine entsprechende Berechtigung besitzt, Energieausweise erstellen. Wir bieten den Verbrauchsausweis an - siehe dazu auch nebenstehende Hinweise.

Muster Energieausweis

Seit wann wird ein solcher Ausweis benötigt?

Mit Verabschiedung der Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV) wurde beschlossen, den Energieausweis für Gebäude schrittweise einzuführen. Denkmalgeschützte Häuser sind bisher von der Energiepasspflicht ausgenommen. 

Welcher ist der bessere?

Dazu gibt es in Fachkreisen eine heftige Diskussion. Beide Varianten haben Ihre Berechtigung und sowohl Vorzüge als auch Schwächen. Während der Verbrauchsbasierte in der Regel die kostengünstigere Variante ist, sehen viele in dem bedarfsbasierten die genauere Variante, da hier mit physikalischen Werten gerechnet wird und Nutzerverhalten das Ergebnis nicht beeinflusst. Für Neubauten mag das zum großen Teil auch stimmen, da muss dieser Ausweis sowieso erstellt werden. In der Praxis stellt sich aber auch die Frage, ob die errechneten Werte auch eingehalten werden, oder ob z. B. andere (preiswertere) Bau- und Dämmstoffe verwendet wurden, um Kosten zu sparen. Das merkt man erst beim Verbrauch ... Wichtig ist auch, dass man anhand eines Energieausweises keine Rückschlüsse auf den Energieverbrauch einer Wohnung ziehen kann - dies leistet keine Variante der Ausweise. Es ist lediglich erkennbar, in welchem energetischen Zustand sich das Objekt befindet - innerhalb des Gebäudes kann es durchaus größere Schwankungen im Energiebedarf und -verbrauch geben.

Gibt es bei gemischt genutzten Gebäuden (Gewerbe & Wohnungen) etwas zu beachten?

Haben Gebäude mehr als 10 % Gewerbefläche, sind 2 Energieausweise erforderlich - einer für den Gebäudeteil Wohnungen und einer für das Gewerbe. Der Verbrauchsausweis für gewerblich genutzte Objekte ist aufwändiger - hier wird u. a. auch der Stromverbrauch der Nutzeinheiten aus den letzten 3 Jahren benötigt. Diese Daten liegen dem Gebäudeeigentümer in der Regel nicht vor. Meist bleibt dann nur der bedarfsbasierte Ausweis für diesen Gebäudeteil.

B300_EAW_Wohn
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