BGH V ZR 273/17 - WEG-Beschluss über Rauchwarnmelder (II)
(1356 x gelesen)Einheitlicher Einbau und Wartung von Rauchwarnmelder durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist auch dann zulässig, wenn einzelne Eigentümer bereits eigene Rauchwarnmelder installiert haben und Landesbauordnung denm unmittelbaren Besitzer die Wartungspflicht auferlegt hat (Urteil vom 07.12.2018).
Eine WEG kann den Einbau von Rauchwarnmeldern in allen Wohnungen beschließen. Die Beschlusskompetenz umfasst auch die Entscheidung über eine regelmäßige Kontrolle und Wartung der Rauchwarnmelder. Nach der geltenden Landesbauordnung hat zwar der unmittelbare Besitzer und nicht der Eigentümer die Betriebsbereitschaft sicherzustellen. Das hindert die Wohnungseigentümer aber nicht, eine einheitliche Wartung und Kontrolle der neu eingebauten Rauchwarnmelder durch eine Fachfirma zu beschließen. Indem der Einbau und die Wartung von Rauchwarnmeldern für das gesamte Gebäude "in eine Hand" gelegt werden, wird ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet. Durch die einheitliche Ansc
BGH V ZR 238/11 - WEG-Beschluss über Rauchwarnmelder (I)
(1683 x gelesen)Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann die Ausstattung des Sondereigentums mit Rauchwarnmeldern an sich ziehen, wenn das Landesrecht eine entsprechende Pflicht vorsieht. Unter diesen Voraussetzungen kann die Eigentümergemeinschaft auch über die Wartung der Rauchwarnmelder entscheiden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist nun in diesem Urteil vom 08.03.2013 darauf hin, dass der Einbau von Rauchwarnmeldern mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen werden könne, wenn das Landesrecht eine entsprechende Pflicht vorsehe. Abschließend weist der BGH darauf hin, dass Rauchwarnmelder, die aufgrund eines Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft angebracht worden sind, im Gemeinschaftseigentum stehen.
Eine WEG sollte frühestmöglich einen Beschluss zum Thema Rauchwarnmelder fassen, um Doppelausstattungen bei einzelnen Eigentümern zu vermeiden. Zudem empfiehlt es sich zur Absicherung als WEG-Verwalters, einen Beschluss durch die WEG fassen zu lassen. Die Beschlusskompetenz wurde du
BGH-Urteil zu unverständlichen Verteilerschlüsseln
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Der BGH hat mit Urteil vom 09.04.2008 entschieden, dass ein formeller Mangel in einer Abrechnung vorliegt, wenn der Verteilerschlüssel einer Betriebskostenabrechnung unverständlich ist.
Dieser Mangel führt zu einer Unwirksamkeit der Abrechnung. Die Einhaltung der gesetzlichen Abrechnungsfrist von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes wird nur mit einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung gewahrt. Ausschließlich inhaltliche Fehler können auch nach Fristablauf korrigiert werden.
Unter www.bundesgerichtshof.de finden Sie im Bereich Entscheidungen den Urteilstext (Az. VIII ZR 84/07).