BGH V ZR 273/17 - WEG-Beschluss über Rauchwarnmelder (II)
(1355 x gelesen)Einheitlicher Einbau und Wartung von Rauchwarnmelder durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist auch dann zulässig, wenn einzelne Eigentümer bereits eigene Rauchwarnmelder installiert haben und Landesbauordnung denm unmittelbaren Besitzer die Wartungspflicht auferlegt hat (Urteil vom 07.12.2018).
Eine WEG kann den Einbau von Rauchwarnmeldern in allen Wohnungen beschließen. Die Beschlusskompetenz umfasst auch die Entscheidung über eine regelmäßige Kontrolle und Wartung der Rauchwarnmelder. Nach der geltenden Landesbauordnung hat zwar der unmittelbare Besitzer und nicht der Eigentümer die Betriebsbereitschaft sicherzustellen. Das hindert die Wohnungseigentümer aber nicht, eine einheitliche Wartung und Kontrolle der neu eingebauten Rauchwarnmelder durch eine Fachfirma zu beschließen. Indem der Einbau und die Wartung von Rauchwarnmeldern für das gesamte Gebäude "in eine Hand" gelegt werden, wird ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet. Durch die einheitliche Ansc