Zukunft CO2-Steuer
(2520 x gelesen)2021 wurde die CO2-Steuer in Deutschland eingeführt. Die damit verbunden Kosten - zunächst 25 €/t CO2 - wurden im Bereich der Heizkosten auf die Mieter umgelegt. Bis 2025 ist ein Anstieg auf 55 €/t geplant, wobei manchen Politikern dies nicht weit genug geht und deshalb bereits für 2023 ein Preis von 60 €/t vorschwebt.
Schon im Jahr der Einführung der Steuer entbrannte eine Diskussion, ob nicht der Gebäudeeigentümer an den Kosten der Steuer zu beteiligen sei, da er letzlich für das Heizsystem verantwortlich ist. Geplant war eine hälftige Aufteilung, allerdings konnte dazu keine Einigung erzielt werden. In der neuen Ampel-Regierung ist es erklärtes Ziel, bis Mitte diesen Jahres eine Regelung zu treffen. Neben der 50:50-Verteilung zwischen Eigentümer und Mieter werden auch andere Varianten diskutiert. So schlug das Bundesamt für erneuerbare Energien (BEE) vor, die Aufteilung der Kosten am Energieausweis festzumachen. Häuser mit modernen Heizungen und niedrigem Energie
Bereits 7 Jahre nach der Einführung des Energieausweises wurde dieser durch EnEV im Jahr 2014 novelliert. Die nach Inkrafttreten der EnEV 2014 ausgestellten Ausweise unterscheiden sich von der Vorgängerversion u. a. durch einen deutlich verkürzten Farbbalken und die Einführung von Energieeffizienzklassen A+...H.
Im Rahmen der europäischen Gesetzgebung hatte die Bundesregierung Anfang 2017 die Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geplant. Unter diesem neuen Gesetz sollten die bisherigen Regelungen aus
- Energieeinsparungsgesetz (EnEG)
- Energieeinsparverordnung (EnEV)
- Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
zusammengeführt und vereinheitlicht werden. Die Verhandlungen dazu scheiterten im März 2017, da sich der Koalitionsausschuss nicht einigen konnte. Vor der Bundestagswahl im Herbst war somit ein abschließendes Gesetzgebungsverfahren nicht mehr möglich. In dem aktuellen Entwurf zum GEG sind jedoch einige Änderungen zum Energieausweis enthalt