2021 wurde die CO2-Steuer in Deutschland eingeführt. Die damit verbunden Kosten - zunächst 25 €/t CO2 - wurden im Bereich der Heizkosten auf die Mieter umgelegt. Bis 2025 ist ein Anstieg auf 55 €/t geplant, wobei manchen Politikern dies nicht weit genug geht und deshalb bereits für 2023 ein Preis von 60 €/t vorschwebt.
Schon im Jahr der Einführung der Steuer entbrannte eine Diskussion, ob nicht der Gebäudeeigentümer an den Kosten der Steuer zu beteiligen sei, da er letzlich für das Heizsystem verantwortlich ist. Geplant war eine hälftige Aufteilung, allerdings konnte dazu keine Einigung erzielt werden. In der neuen Ampel-Regierung ist es erklärtes Ziel, bis Mitte diesen Jahres eine Regelung zu treffen. Neben der 50:50-Verteilung zwischen Eigentümer und Mieter werden auch andere Varianten diskutiert. So schlug das Bundesamt für erneuerbare Energien (BEE) vor, die Aufteilung der Kosten am Energieausweis festzumachen. Häuser mit modernen Heizungen und niedrigem Energieverbrauch bewahren den Eigentümer zunächst vor einer Beteilgung, jedoch steigen in den nächsten Jahren die Anforderungen an die Energieeffizienz des Gebäudes oder es wird für die Eigentümer teurer.
Egal welches System sich letztlich in der Politk durchsetzt - schon heute ist ersichtlich, dass de Eigentümer zukünftig nicht ungeschoren davon kommt und an den Kosten beteiligt wird. Aus diesem Blickwinkel macht es durchaus Sinn, einen fachmännischen Blick in den Heizungskeller werfen zu lassen. Die Anforderungen an die Heizungstechnik steigen von Jahr zu Jahr (u. a. Pflichtanteil erneuerbare Energien) und machen Investitionen nicht unbedingt preiswerter. Ein erster Ansatz könnte schon eine kostengünstige Überprüfung der vorhandenen Heizungsanlage sein. Viele Heizkurven und Pumpen sind zu hoch eingestellt, Kessel und Warmwasserspeicher überdimensioniert oder unzureichend gewartet. Hier bewirken kleine Änderungen manchmal schon wahre (Kosten-)Wunder und haben eine "freundlicherer" Steuerlast für alle Beteiligten zur Folge.